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Lohn, Krankenversicherung und Steuern

Krankenversicherung in der Schweiz

Für jede in der Schweiz wohnhafte Person besteht eine Krankenversicherungspflicht. Du kannst unter vielen verschiedenen Krankenkassen wählen, die Dir den Abschluss einer Grundversicherung mit Mindestdeckung nicht verweigern dürfen. Über die Mindestdeckung hinaus gibt es bei jeder Krankenkasse frei wählbare Zusatzmodule für alle Bereiche von Alternativmedizin bis Zahnersatz.

Grundsätzlich hast Du in der Schweiz die freie Arztwahl. Je nach Krankenkasse und Deckungsmodell hast Du im Wohnkanton oder auch darüber hinaus freie Spitalwahl – erkundige Dich bei Deiner Versicherung. Zahnärztliche Behandlungen sind meist nicht in der normalen Krankenversicherung enthalten und müssen, wenn gewünscht, separat versichert werden. Je nach Arzt bekommst Du Medikamente entweder direkt in der Praxis oder auf Rezept in der Apotheke.

Die Krankenversicherung wird normalerweise direkt von Dir bezahlt und nicht vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber leistet keine Krankenversicherungs-Beiträge an Deine Krankenkasse.

Bei allen Krankenversicherungen kannst Du die Höhe der monatlichen Prämie steuern, indem Du Deine Selbstbeteiligung erhöhst oder verringerst. Viele Krankenkassen bieten heute auch Modelle wie das sogenannte Hausarztmodell, mit dem Du Prämien sparen kannst. Um eine günstige Krankenkasse zu finden, kannst Du Deinen Arbeitgeber oder Kollegen um Tipps bitten. Du kannst aber auch über Plattformen wie Comparis online Angebote von Krankenkassen einholen und die für Dich günstigste Lösung ermitteln.

Lohn und Sozialversicherung im Schweizer Gastgewerbe

Das schweizerische Gastgewerbe mit Hotels und Restaurants untersteht einem Landes-Gesamtarbeitsvertrag, dem L-GAV. Darin werden die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Gastgewerbe gesamtschweizerisch geregelt.

Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz

Vom Bruttolohn jedes Arbeitnehmers werden die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsersatzversicherung (EO)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Berufliche Vorsorge (BVG, nur bei Jahreslöhnen über der Mindestgrenze)
  • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU)
  • Insgesamt werden zwischen 13 % und 20 % vom Bruttolohn abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt für jeden Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Unfallversicherung, Beträge in gleicher Höhe.

Steuern in der Schweiz: Die Quellensteuer

Als Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B zahlst Du in der Schweiz die sogenannte Quellensteuer. Diese errechnet sich aus der Höhe des Bruttolohns und wird direkt «an der Quelle» vom Arbeitgeber abgeführt. Der Betrag der Quellensteuer ist kantonal unterschiedlich und kann sich jährlich ändern. Du hast die Möglichkeit, besondere Belastungen in der jährlichen Steuererklärung geltend zu machen. Mit dem Quellensteuer-Rechner kannst Du das online ganz einfach ausrechnen. Weitere Informationen zur Quellensteuer und anderen für Dich wichtigen Aspekten der Besteuerung findest Du bei der eidgenössischen Steuerverwaltung.

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